Satzung

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der FC Bayern Fan Club Au/Hallertau, mit Sitz in Au/Hallertau, beginnt sein Geschäftsjahr am 1. Januar des Jahres und beendet es am 31. Dezember des Jahres.

 

2. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

2a. Die Mitgliedschaft wird erworben mit Bezahlung des jährlichen Beitrages. Jugendliche unter 18 Jahren müssen keinen Mitgliedsbeitrag entrichten. Die Mitgliedschaft kann von der Vorstandschaft abgelehnt werden.
2b. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder eine schriftliche Austrittserklärung, die bis Ende des Geschäftsjahres einzureichen ist. Die Mitgliederversammlung des Clubs kann mit einer erforderlichen 2/3 Mehrheit der Anwesenden, den Ausschluss eines Mitglieds bestimmen. Der Ausschluss ist zulässig wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Clubs verletzt. Nach Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Clubvermögen.

 

3. Vorstandschaft

3a. Die Geschäfte des Clubs werden von der Vorstandschaft geführt. Diese besteht aus folgenden Personen:

  • 1. Vorstand
  • 2. Vorstand
  • Kassier
  • Schriftführer

3b. Die Vorstandschaft wird in der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt und bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.

3c. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.

3d. Werden bei der Wahl der Vorstandschaft für eine Position mehrere Personen vorgeschlagen, so ist die Wahl für diese Position als geheime Wahl abzuhalten. Ansonsten ist eine Wahl per Handzeichen möglich, es genügt die einfache Mehrheit.

3e. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Clubs ohne Alterbegrenzung.

 

4. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Clubs findet einmal im Jahr statt. Die Mitgliederversammlung beschließt:

  • Festsetzung der Beiträge
  • Wahl von Vorstandsmitgliedern
  • Ausschluss eines Mitgliedes
  • Auflösung des Clubs und Verwendung der Kasse
  • Berichte des Kassiers und des Schrifführers

 

5. Auflösung des Clubs

Die Auflösung des Clubs bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

 

Gezeichnet:
1. Vorstand
2. Vorstand
1. Schriftführer/Kassier
2. Schriftführer/Kassenprüfer